Neue Möglichkeiten für das Gasturbinenkraftwerk Ahrensfelde

Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Stilllegung zum 30.06.2016 für die Standorte Ahrensfelde u. Thyrow angezeigt. Für Thyrow wurde diese von der BNet-zA untersagt und die Systemrelevanz bis 30.06.2020 beschieden. Dem Antrag auf Stilllegung des GTKW Ahrensfelde wurde nicht widersprochen (gilt als genehmigte Stilllegung). Infolge des Antrags auf Systemrelevanzausweisung durch Stromnetz Berlin (SNB) wurden jedoch standortwichtige Infrastrukturkomponenten (110kV-Anschluss, Erdgasröhrenspeicher und Gasanschluss) bisher nicht zurück gebaut. Wesentliche Anlagenteile sind noch in Betrieb oder in einem betriebsfähigen Konservierungszustand. Der Gasspeicher ist soweit abgesenkt, dass die Anlage nicht unter die Störfallverordnung zählt. Der Antrag der Stromnetz Berlin ist mittlerweile negativ beschieden, aber es läuft noch ein Einspruchsverfahren. Dies hindert nicht an folgenden Maßnahmen:
Um die Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems auch in außergewöhnlichen Situationen, insbesondere einer Gefährdung oder Störung durch Leistungsbilanzdefizite zu gewährleisten, soll ab dem Winterhalbjahr 2019/2020 eine Kapazitätsreserve in Höhe von bis zu 2 GW gebildet werden. Mit dieser Reserve soll ein Kapazitätspuffer aus Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten geschaffen werden, die normalerweise nicht am Strommarkt aktiv sind. Diese Kapazitäten sind notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und dafür zu sorgen, dass das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch erhalten bleibt. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kommt die Kapazitätsreserve durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen.
LEAG beabsichtigt sich an der Ausschreibung zur Bildung der Kapazitätsreserve mit den Turbinen des GTKW Ahrensfelde zu beteiligen. Die Vorbereitungen dazu sind auf der Zielgeraden.
Der Zuschlag im Bieterverfahren wird im April 2019 durch die Bundesnetzagentur erteilt. Zur Verfügung stehen muss die An-lage Anfang September 2019, dies ist durch eine Nachweisfahrt zu dokumentieren. GMB als Betriebsführer der Anlage im Auftrag der LE-K ist aufgefordert, die dann wesentlich höheren Herausforderungen an den Betrieb und die Sicherheit der Anlage abzusichern und ein belast-bares Personalkonzept vorzulegen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, um bei Zuschlagserteilung mit geeignetem Personal die Betriebsführung in Ahrensfelde ohne Abstriche durchzuführen.

Jens Werner